Hörproben, Musik-Demos


Lieber Interessent, leider ist es uns nicht möglich, kostenfrei Demoversionen unserer Musiktitel zur Verfügung zu stellen. Egal ob es sich um unsere eigenen oder gecoverte Lieder handelt, egal ob in voller Länge oder nur 10 Sekunden daraus: Die GEMA verlangt dafür Lizenzgebühren, auch wenn das gekürzte Material nur zur Entscheidungsfindung dienen soll, auch wenn kein Mensch etwas sinnvolles damit anfangen kann. Egal ob Handy-Klingeltöne, kostenlose Promo-Tonträger, Melodien in der Warteschleife beim Anrufbeantworter, überall hält die GEMA die Hand auf. Durch Musikpiraterie (angeblich), oder auch nur deshalb, weil so ein monströser Verwaltungsapparat immer mehr Geld verschlingt, ist die GEMA-Kasse gähnend leer geworden. Ein Ausweg aus der Misere scheint nun, ausgerechnet diejenigen zu schröpfen, die den Verwaltungsapparat GEMA mit Ihren Mitgliedsbeiträgen noch am Leben halten. Und das nicht schlecht... Neben den Mitgliedsbeiträgen, die uns jährlich abgebucht werden, müssen für jede CD, die wir produzieren einige tausend (!!!) Euros an Lizenzgebühren gezahlt werden. Nun denkt jeder (einschließlich wir), daß man als eingetragener Komponist und Textdichter doch wenigstens einen angemessenen Teil dieser Gebühren wieder zurückerhalten müsste. Weit gefehlt..., und ab hier zitiere ich: “...Die GEMA hat aufgrund ihrer Berechtigungsverträge mit den Wahrnehmungsberechtigten das Recht, gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen, was an die Berechtigten jeweils als dasjenige herauszugeben ist, was aus der Auswertung der treuhänderisch wahrgenommenen Nutzungsrechte erlangt ist...etc...(BGH-Urteil von 2005, s.a. Urteil)” Ein Musiker fragte neulich: “Wir zahlen und dann wird’s verteilt an die Herren Siegel und Co?”

Nun denn, um Hörproben zur Verfügung zu stellen, müssten zusätzlich folgende Gebühren gezahlt werden:

Für die eigenen Lieder: für je 10 Hörproben, jeweils 25,00 Euro pro Jahr
Für gecoverte Titel: für je 10 Hörproben, jeweils 100,00 Euro pro Jahr

Diese Titel müssten zudem streambar gehalten werden (wie bei einem Webradio),
dürften also nicht downloadbar sein. (Das kostet nochmal extra)

Uns ist das einfach zu teuer. wenn Ihr also vorab etwas von uns “hören” wollt, besucht uns doch einfach auf einem der
nächsten Live-Auftritte (wo die GEMA übrigens auch dran verdient), oder schaut Euch die vielen stimmungsvollen Bilder, oder die Meinungen anderer an, oder schaut in unseren Referenzen, oder bestellt eine der preiswerten CD’s im Shop bzw. fordert aussagekräftiges Informationsmaterial von uns an.

Warnung an andere Musiker oder Homepage-Betreiber
Derzeit beauftragt die GEMA angeblich einige “minderbemittelte” Anwälte damit, Homepages auf Hörbroben hin zu untersuchen und Abmahnungen zu schreiben. Während im Ausland derjenige die Kosten zahlt, der die Abmahnung in Auftrag gibt, muß in Deutschland der ahnungslose Abgemahnte die Anwaltsrechnung tragen (die gewiss nicht niedrig ist). Und zahlen muss er meist in jedem Fall. Aufgrund dieser seltsamen (aber halt wieder mal typisch deutschen) Rechtslage, ist für Anwälte die Verlockung sehr groß, gleich massenhaft Abmahnungen zu schreiben und auf diesem Wege kräftig Honorare abzukassieren.

Nähere interessante und echt lesenswerte Informationen hierzu findet man unter folgenden Links:
www.abmahnwelle.de
www.abmahnung.de
www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html
 

Partyband Weiltaler

(c) 2002 Die Weiltaler
Tanzmusik